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Goldschmied / Goldschmiedin

Voraussetzungen:

Hauptschulabschluß, Realschulabschluß oder Abitur.
Der ideale Beruf für junge Leute mit Sinn für Gestaltung, Form und Kreativität.

Aufstiegschancen:

Meister im Goldschmiede-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks.Gute Aussichten für einen Start in die Selbständigkeit nach bestandener Meisterprüfung.

Ausbildungsdauer:

3 1/2 Jahre ( 42 Monate )

Ausbildungsverordnung:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied / zur Goldschmiedin vom 02.04.1992

Nicola Hütz, Düsseldorf: Tieranhänger zum Wenden und Zusammenfügen; Halsschmuck, Silber, Silber vergoldet

Ausbildungsinhalte:

  • Berufsbildung; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Inbetriebnahme von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
  • Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
  • Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät
  • Umformen von Metallen
  • Trennen und Abtragen
  • Fügen; Legieren und Schmelzen
  • Anfertigen von: Kleinwerkzeugen, Schmuck mit Funktionsteilen, Ketten
  • Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen

Ab dem 3. Ausbildungsjahr kann sich der / die Auszubildende für eine bestimmte Fachrichtung spezialisieren. Folgende Fachrichtungen stehen zur Auswahl:

  • Fachrichtung Schmuck:
    Gestalten von Schmuck; Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen; Ausführen von flächengestaltenden Techniken; Ausführen von Juwelentechniken; Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguß; Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen; Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck; Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke
  • Fachrichtung Juwelen:
    Gestalten von Juwelenschmuck; Ausführen von Juwelentechniken; Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguß; Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen; Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck; Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke
  • Fachrichtung Ketten:
    Gestalten von Ketten; Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen von Kettengliedern; Anfertigen von Ketten, Bändern und Geflechten; Verformen von Ketten, Bändern und Geflechten; Anfertigen von Kettenverschlüssen; Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötung an Ketten und Bändern; Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen

Ausbildungsvergütung:

neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 1. Januar 2020
es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 €.

ACHTUNG:
Dies gilt nicht für laufende, bereits bestehende Ausbildungsverträge. Hier bleibt es bei den im Ausbildungsvertrag festgesetzten Beträgen.

Urlaubsanspruch:

24 Werktage

ACHTUNG:
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.

 

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