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Uhrmacher
/ Uhrmacherin
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluß,
Realschulabschluß oder Abitur.
gute Sehschärfe, technisches Geschick
Ausbildungsdauer:
3
Jahre ( 36 Monate )
Ausbildungsverordnung:
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Uhrmacher / zur Uhrmacherin vom
02.07.2001
Ausbildungsinhalte:
- Berufsbildung;
Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau
und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit, Umweltschutz
- Planen,
Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren
und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
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- betriebliche
und technische Kommunikation
- Prüfen,
Anreißen und Messen
- Warten
von Betriebsmitteln
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- Unterscheiden,
Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
- Wärmebehandlung
und Werkstoffprüfung
- manuelles
und maschinelles Spanen
- Behandeln
und Schützen von Oberflächen
- Messen
und Prüfen elektrischer Größen
- Instandhalten
von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren
Komponenten
- Montieren
und Demontieren
- Kundenservice
und -beratung
- Beschaffung,
Lagerung und Verkauf
- Kostenrechnung
und Kalkulation
- Instandhaltung
von industriell gefertigtem Schmuck
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