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Uhrmacher / Uhrmacherin

Voraussetzungen:

Hauptschulabschluß, Realschulabschluß oder Abitur.
gute Sehschärfe, technisches Geschick

Ausbildungsdauer:

3 Jahre ( 36 Monate )

Ausbildungsverordnung:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher / zur Uhrmacherin vom 02.07.2001

Ausbildungsinhalte:

  • Berufsbildung; Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Qualitätsmangement
  • Prüfen, Anreißen und Messen
  • Warten von Betriebsmitteln
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung
  • manuelles und maschinelles Spanen
  • Fügen
  • Behandeln und Schützen von Oberflächen
  • Messen und Prüfen elektrischer Größen
  • Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten
  • Montieren und Demontieren
  • Kundenservice und -beratung
  • Beschaffung, Lagerung und Verkauf
  • Kostenrechnung und Kalkulation
  • Instandhaltung von industriell gefertigtem Schmuck

 

Downloads:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/in v. 2.7.2001 ( 440 KB)
Ausbildungsrahmenplan ( 727 KB)